Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot!

Da Übersetzungen & das Dolmetschen viele Individualisierungen aufweisen, gibt es dementsprechend bei uns keine Festpreise. Wir erstellen Ihnen daher gerne ein unverbindliches Angebot. Senden Sie uns hierzu einfach eine Anfrage mit näheren Informationen zum Umfang und Art ihres Auftrages.

Unsere Berechnungen des Angebots orientieren sich am Abschnitt 3 des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG). Wir Dolmetschen & Übersetzen von arabisch ins deutsche und in weitere Sprachen sowie vice versa. Da wir in diesen Bereichen staatlich anerkannt sind, können wir das JVEG als Maßstab nehmen. Wir garantieren Ihnen darüber hinaus eine gleichbleibend hohe Qualität, pünktliche Lieferung und freundliche Ansprechpartner.

Wie wird ein Angebot für eine Übersetzung erstellt?

Für das Angebot ist nicht nur die Länge der Übersetzung, sondern auch die Laufzeit ein wichtiger Punkt. Senden Sie uns deshalb gerne das zu übersetzende Dokument bzw. die Texte per E-Mail oder WhatsApp zu oder kommen direkt bei uns im Übersetzungsbüro Alzayed vorbei. Anschließend erarbeiten wir Ihr individuelles Angebot und nennen einen Liefertermin.

Das Übersetzen von arabisch ins deutsche oder in bzw. aus anderen Sprachen ist ein Prozess. Dennoch gibt es eine Möglichkeit die Übersetzung im Eilauftrag zu bearbeiten. Kurze arabisch Übersetzungen können kurzfristig und schnell von unserem Team geliefert werden. Größere Texte hingegen können im Notfall auf mehrere Kollegen aufgeteilt und anschließend wieder zusammengeführt werden. Alle Texte können als beeidigte Übersetzungen geliefert werden.

Wie wird ein Angebot für Dolmetschen erstellt?

Auch im Bereich des Dolmetschens – egal für welchen Sprachraum – ist das Angebot abhängig von Art und Zeit der Dolmetscher-Arbeiten. Zusätzlich zählt hier noch der Ort der Arbeit hinzu.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf per WhatsApp, E-Mail oder im persönlichen Gespräch und besprechen mit uns die Umfänge des Dolmetschens. Hierfür müssen wir wissen, welcher Art & Sprache, gerne auch mit spezifischen Dialekten, das Dolmetschen beinhaltet. Zur Art zählen beispielsweise das Dolmetschen im Gerichtssaal, bei Geschäftstreffen mit Personen aus anderen Ländern oder in der Kommunikation mit Flüchtlingen. Unser Honorar ermittelt sich nach der Honorargruppe im JVEG. Nach der Analyse Ihrer Art, des Zeitraums und des Orts können wir anhand der entsprechenden Honorargruppe ein Angebot erstellen.